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Jedes Kalb, das irgendwo auf einer Alp zur Welt kommt, wird umgehend statistisch erfasst. Über Entwicklungen im Bereich Boden, die das gesellschaftliche Leben massiv beeinflussen, sind nur in zwei Kantonen (Zürich und Basel-Land) Daten verfügbar. Das wollte Nationalrat Victor Ruffy vor 30 Jahren ändern – und mit ihm 86 Mitunterzeichner. Die entsprechende Motion wurde 1987 von National- und Ständerat angenommen: «Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz, in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Erhebung der Daten, die den Boden betreffen, ein zuverlässiges System zu schaffen. Dieses System sollte es erlauben, die Entwicklung der Bodennutzung, die Verteilung des Grundeigentums nach grossen Eigentümerkategorien und die Bodenpreise je Nutzungsart zu messen .... » Doch bis heute kam kein entsprechendes Gesetz in die Räte. Baselland und Zürich sind nach wie vor die einzigen Kantone mit einer Bodenstatistik.

Read More: Bodenstatistik im politischen Gegenwind?

Zwei der im Info-Netzwerk «Gemeingut Boden» mitarbeitenden Stiftungen verfolgen keinen anderen Zweck, als Boden für Nutzer bereitzustellen. Diese können ihn im Baurecht übernehmen und bebauen bzw. bestehende Häuser bewirtschaften oder umbauen. Die Häuser auf diesen Grundstücken sind frei verkäuflich, der Boden muss gemäss Statuten in der Hand der Stiftung bleiben. Die Nutzungsgebühr (Baurechtszins) ist lediglich indexiert und wird nicht der Boden-Preisentwicklung angepasst. Der Erfahrungszeitraum von gut 20 Jahren zeigt, dass das Entgelt für die Nutzung des Bodens deutlich unter dem (kapitalisierten) Wert liegt, der für Grundstücke im Quartier aufgewendet werden muss. Mieten im gemeinnützigen Wohnungsbau liegen gemäss NZZ 26% tiefer als Marktmieten – bei den erwähnten Stiftungen dürften die entsprechenden Zahlen langfristig noch tiefer liegen. Wohneigentum und Mieten bleiben damit möglich, gerade auch für einkommensschwächere Bewohner. Damit erfüllen diese Stiftungen einen sozialen, gemeinnützigen Zweck im Allgemeininteresse, ohne dass sie in ihrem Zweckartikel explizit soziale oder kulturelle Förderziele benennen. Wie geht eine Steuerbehörde mit dieser gemeinnützigen Zielsetzung um?

Read More: Was man unter «gemeinnützig» verstehen kann